§1 Kursangebot

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Vechta e.V., nachfolgend als DRK bezeichnet, bietet regelmäßig gemäß seinem Internetauftritt www.erstehilfe-vechta.de und www.drk-vechta.de Kurse an. Dieses Angebot umfasst zum einen Kurse für die Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden auch geschlossene Kurse für Firmen, Vereine und sonstige Einrichtungen angeboten. Informationen über Art, Umfang, Durchführungsmodalitäten und Kursgebühren sind dem Internetauftritt für die einzelnen Kurse zu entnehmen und gelten für diese jeweils verbindlich.

§2 Kursorte

Das DRK behält sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen. Über die Verlegung und den jeweiligen Verlegungsort werden die bis zu diesen Zeitpunkt angemeldeten Teilnehmenden nach Bekanntwerden des die Ortsänderung erfordernden Ereignisses unverzüglich informiert. Sollte kein zumutbarer Ersatzort angeboten werden können, haben die Teilnehmenden das Recht, ihre Teilnahme aus diesem Grunde zu stornieren.

§3 Anmeldung

Eine Anmeldung ist für alle öffentlichen Kurse erforderlich. Sie kann über das Online-Anmeldesystem (Internettauftritt) oder telefonisch erfolgen.

§4 Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung

Die verbindliche Bestätigung der vorläufigen Kursplatzreservierung erfolgt per Mail (in der Regel innerhalb eines Arbeitstages), mündlich (bei telefonischer Anmeldung) oder per Briefpost (im Ausnahmefall). Ohne diese verbindliche Terminbestätigung ist eine Kursteilnahme nicht möglich.

§5 Absage von Kursen

Ein öffentlicher Kurs kann durch das DRK abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl von zehn (10) Personen nicht erreicht worden ist. Im Falle einer Absage werden alle angemeldeten Teilnehmenden informiert und Ausweichtermine angeboten.

§6 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen besteht erst, wenn nach einer Anmeldung (siehe §3) die entsprechende Bestätigung (siehe §4) erfolgt. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur dann möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Plätze vorhanden sind. In diesem Fall obliegt die Entscheidung über eine Teilnahme der Kursleitung vor Ort.

§7 Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme

Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Einüben aller vorgestellten Maßnahmen. Welche Maßnahmen aktiv von den Teilnehmenden einzuüben sind, geht aus den zum Lehrgangstag gültigen Lehrunterlagen und den Ausbildungsrichtlinien des DRK in ihrer jeweils aktuellen Fassung (einzusehen beim DRK) hervor. Personen mit einer Körperbehinderung oder Erkrankung, können von den praktischen Übungen befreit werden. Über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird eine Bescheinigung erteilt, nachdem bei kostenpflichtigen Angeboten auch die Gebühr entrichtet wurde (siehe §9). Das DRK behält sich vor, eine Bescheinigung nicht zu erteilen, wenn sich Teilnehmende derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann. Hierüber entscheidet die Kursleitung nach den Umständen vor Ort. Sollte die Kursleitung zu dem Schluss kommen, dass eine Teilnahmebescheinigung nach obiger Maßgabe nicht ausgestellt werden kann, setzt sie die Teilnehmenden nach deren Eintreffen am Kursort unverzüglich hierüber in Kenntnis.

§8 Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht

Dem Roten Kreuz ist ein achtsamer und wertschätzender Umgang zwischen den Teilnehmenden, der Kursleitung und allen anderen Beteiligten sehr wichtig.

Wir erwarten, dass alle Teilnehmenden die Grundsätze des Roten Kreuzes achten und in ihrem Verhalten und Handeln berücksichtigen. Dies beinhaltet insbesondere den Respekt der Grund- und Menschenrechte, die Solidarität mit Minderheiten, den Respekt vor allen Mitmenschen aus allen Bevölkerungsschichten, den Respekt von Vielfalt und individueller Unterschiedlichkeit und eine tolerante Haltung gegenüber abweichenden Meinungen und Haltungen. Dies schließt somit rassistische, sexistische oder andere Menschen herabwürdigende, diskriminierende oder abwertende Äußerungen, Verhalten oder Handlungen aus. Auch störende Handlungen gegenüber anderen Teilnehmenden können zu einem Ausschluss von einer Veranstaltung führen.

Daher behält sich das DRK vor, Teilnehmende von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sie

  • trotzt vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende, homophobe oder sexistischeÄußerungen machen,
  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen,
  • während des Kurses eine Straftat begehen,
  • trotzt vorhergehender Anmahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.

Die verantwortliche Kursleitung hat das Recht, zu jeder Zeit das ihr übertragene Hausrecht auszuüben. Zudem behält sich das DRK vor, wegen des vertragswidrigen Verhaltens von Teilnehmenden, auch in Hinblick auf eine entgangene Vergütung, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.

§9 Zahlung der Kursgebühren

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt:

  • mittels Barzahlung spätestens bei Kursbeginn in Euro (es werden keine 200 Euro und 500 Euro Banknoten akzeptiert),
  • mittels Formular (BG-Liste) zur Kostenabrechnung gegenüber eines Unfallversicherungsträgers (BG, GUV, UK) durchVorlage spätestens bei Kursbeginn (siehe zusätzlich §10, 11 und 12),
  • mittels Rechnung, sofern dieses bei Vertragsschluss (Anmeldung) vereinbart wurde, oder
  • mittels PayPal bei der Kursanmeldung.

§10 Abrechnung der Kursgebühren mit einem Unfallversicherungsträger

Bei der Kursabrechnung mit einem Unfallversicherungsträger (wie beim Anmeldevorgang angegeben) gelten grundsätzlich die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (insbesondere die Anzahl der abrechnungsfähigen betrieblichen Ersthelfer §26 Abs. 1). Im Zweifel müssen sich Anmeldende die Kostenübernahme im Vorfeld durch ihren Unfallversicherungsträger bestätigen lassen.

  • Für den Kostenträger Unfallversicherung gilt grundsätzlich: Anmeldende verpflichten sich, das zur Kostenübernahmeder Kursgebühren notwendige Formular (BG-Liste) dem DRK vollständig ausgefüllt, unterschrieben und abgestempeltbis spätestens bei Kursbeginn zukommen zu lassen.
  • Für den Kostenträger GUV-Oldenburg gilt nur bei Fortbildungen für Lehrende in Schulen zusätzlich: Die anmeldendeSchule verpflichtet sich, die Kostenübernahme beim GUV-Oldenburg rechtzeitig zu beantragen. DasBewilligungsschreiben muss dem DRK spätestens bei Kursbeginn vorliegen.
  • Für den Kostenträger GUV-Hannover/LUK-Niedersachsen gilt zusätzlich: Anmeldende verpflichten sich, dieKostenübernahme beim GUV-Hannover/LUK-Niedersachsen rechtzeitig zu beantragen. Der bewilligte Antrag aufKostenübernahme und die Teilnahmeliste muss dem DRK spätestens zu Kursbeginn im Original vorliegen, da sie für die Rechnungserstellung benötigt werden.
  • Für die Kostenträger BGW (BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und BGN (BG Nahrungsmittel undGastgewerbe) gilt: Anmeldende verpflichten sich, die Kostenübernahme rechtzeitig bei der BGW bzw. BGN online zubeantragen. Die zugesandte Teilnahmeliste der BGW muss dem DRK spätestens zu Kursbeginn im Original vorliegen,da sie für die Rechnungserstellung benötigt wird.

Wird die Kostenübernahme vom angegebenen Kostenträger ganz oder teilweise verweigert, werden diese der entsendenden Firma, Einrichtung etc. in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Höhe der Kursgebühren für Selbstzahlende zum Zeitpunkt der Ausbildung.

§11 Fehlendes Formular (BG-Liste) zur Kostenübernahme durch einen Unfallversicherungsträger

Liegen die erforderlichen Unterlagen (siehe § 10) bei Kursbeginn nicht vor, gilt:

  • Teilnehmenden wird die Teilnahmebescheinigung unabhängig vom erfolgreichen Besuch des Kurses noch nichtausgehändigt (erfolgt erst nach Vorlage der fehlenden Unterlagen),
  • Teilnehmende verpflichten sich, die Zusendung der fehlenden Unterlagen zur Kostenabrechnung bis spätestens 7Arbeitstage nach Kursende zu erwirken.

Liegen die Unterlagen nicht im angegebenen Zeitraum dem DRK-Kreisverband Vechta e.V., Buchholzstraße 4, 49377 Vechta vor, werden die Kursgebühren der entsendenden Firma, Einrichtung etc. in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Höhe der Kursgebühren für Selbstzahlende zum Zeitpunkt der Ausbildung.

§12 Ausfallgebühren bei geschlossenen Kursen durch Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl

Bei geschlossenen Kursen für Firmen, Vereine oder sonstige Einrichtungen wird entweder ein Pauschalpreis pro Kurs oder eine Teilnahmegebühr mit einer Mindestteilnehmendenzahl vereinbart (wenn nicht anders vereinbart 10 Personen). Wird die vorgegeben Mindestzahl von kostenpflichtigen Teilnehmenden (unabhängig vom jeweiligen Kostenträger) im Kurs nicht erreicht, wird der Fehlbetrag den Auftraggebenden in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Höhe der Kursgebühren für Selbstzahlende zum Zeitpunkt der Ausbildung.

§13 Ausfallgebühren bei öffentlichen Kursen durch Abwesenheit

Die Abwesenheit bei öffentlichen Kursen ohne vorliegende Abmeldung, zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich. Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich, oder weitere dritte Personen, durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich, oder weitere Dritte, angemeldet hat. Die Abmeldung muss zu Kursbeginn vorliegen (telefonisch: 04441-951014-0 oder 04441-951014-1 nur in den Geschäftszeiten oder per eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die gesetzlichen Regelungen zur außerordentlichen Kündigungen und ggf. Schadenersatz infolge einer solchen Kündigung bleiben unberührt.

§14 Ausfall der Kursleitung

Das DRK behält sich vor, bei Ausfall der Kursleitung in einem zumutbaren Zeitraum für personellen Ersatz zu sorgen. Ist dies nicht möglich, kann das DRK den Kurs absagen bzw. beenden. Über die Absage werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert und möglichst über Ersatztermine in Kenntnis gesetzt. Sollte kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden können, haben die Teilnehmenden das Recht, ihre Teilnahme aus diesem Grunde zu stornieren. Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK aufgrund eines Personalausfalls sind ausgeschlossen. 

§15 Inhouse-Seminare

Bei Inhouse-Seminaren für Betriebshelfende gelten grundsätzlich die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (insbesondere in Bezug auf die Unterrichtsräume Anlage 2 zu §26 Abs. 2).

§16 Haftung

Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlich Vertretenden oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund von Verletzungen des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des DRKs, seiner gesetzlich Vertretenden, Erfüllungsgehilfen oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt wird.

§17 Datenschutz

Mit der Registrierung beim DRK stimmen Teilnehmende der Erfassung personenbezogenener Daten zu. Das DRK unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden bei ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. Das DRK verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken. Für weitere Infos sehen Sie bitte auch „Informationen zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten im KV Vechta“.

§18 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der Unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. 

Stand: 03. Februar 2020

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